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Herausgabe der Belege zur Nebenkostenabrechnung?
Frage von laufhase: Herausgabe der Belege zur Nebenkostenabrechnung?
Wie lange kann ein Vermieter die Originalbelege zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung herauszögern?
Ich warte nun schon ein halbes Jahr darauf, der Vermieter druckst nur herum. Die offensichtlich falschen Nachzahlung hab ich schon vor einem halben Jahr wiedersprochen und natürlich bis jetzt auch nichts gezahlt.
Ich weiß das es Fristen gibt, z.B. wenn die Nebenkostenabrechnung über 1 Jahr verspätet zugestellt wird, ist diese unwirksam.
Gibt es solche Fristen auch für das Hinauszögern zur Vorlage der Originalbelege?
Sorry ich meinte die Einsicht in die Originalbelege nicht die Herausgabe derer.
Beste Antwort:
Answer by King Kong
Du hast keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe der Originalbelege, sondern lediglich das Recht der Einsichtnahme in diese oder auf eine Kopie dieser Belege.
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